AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen (inkl. Lieferungen) der Perlwitz Armaturen GmbH beziehen sich auf diese Geschäftsbedingungen.
Etwaigen Gegenbestätigungen widersprechen wir hiermit. Sondervereinbarungen/-absprachen finden nur durch schriftliche Bestätigung der Perlwitz Armaturen GmbH Gültigkeit. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Unsere Preise gelten immer ab Lager. Die Verpackung und der Versand können gesondert in Rechnung gestellt werden. In Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten; sie wird gesondert in Rechnung gestellt und getrennt ausgewiesen. Zölle, Untersuchungsabgaben, Währungsausgleich und andere auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Gebühren sind von dem Besteller zu tragen.


§ 2 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
„Skonto“ kann nur abgezogen werden, wenn dies von uns ausdrücklich in der Rechnung angegeben wurde. Mit Ablauf von 30 Tagen seit Rechnungserteilung tritt Verzug auch ohne Zahlungserinnerung ein. 
Eine Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir sind berechtigt, die Entgegennahme von Wechseln und Schecks abzulehnen. Eine Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich erfüllungshalber.

§ 3 Lieferbedingungen

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Lieferverzug, sofern dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ausgeschlossen ist die Haftung für Lieferverzug wegen Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 4 Gefahrenübergang bei Versendung

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer geht die Sachgefahr auf den Besteller über. Sofern mit dem Besteller nicht ausdrücklich anders vereinbart, decken wir für die Lieferung eine Transportversicherung nur insoweit ein, wie wir dies entsprechend kaufmännischer Sorgfalt für erforderlich halten. Für darüberhinausgehenden Versicherungsschutz muss der Besteller selbst sorgen und die Kosten selbst tragen.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatz-ansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Einbauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 6 Waren-/Verpackungsrücknahmen

Eine Warenrücknahme kommt nur bei Armaturen in serienmäßiger Ausführung in Frage und erfolgt nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, Kosten der Rücknahme abzuziehen und diese, wenn kein Einzelnachweis möglich ist, mit 40 % vom Auftragswert zu berechnen. Nicht zurück genommen werden Kleinersatzteile, Zubehör und Armaturen, deren Produktion eingestellt ist. Transport- und sonstige Verpackungen werden, mit Ausnahme von Paletten und Gitterboxen, nicht zurückgenommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus allen Lieferverträgen vor. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder unter Eigentumsverlust zum Einbau zu verwenden. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn uns die Bezahlung der Ware gefährdet erscheint. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unserer Rechte geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 8 Gerichtsstand und Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Besteller auch vor dem Gericht seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Schenefeld, 01.04.2024 (Änderungen vorbehalten)